ÖKOLOGISCHE DIMENSION DES NeuConnect-PROJEKTS

Ökologie Onshore Fotograf: Bertram Oles

© Bertram Oles

Das NeuConnect-Projekt verursacht Eingriffe in Natur und Landschaft. Aus diesem Grund wurden für die Entwicklung der See- und Erdkabeltrassen sowie des Anlandungsbereiches verschiedene Studien zu den Themen Umwelt- und Naturschutz und weiterer Belange durch beratende Fachunternehmen im Bereich Ökologie erstellt. Gemessen an der Dimension des Projektes, und der Notwendigkeit für die Energiewirtschaft ist der Eingriff in die Ökologie insgesamt überschaubar.

Von Beginn an wurden die umweltfachlichen Aspekte der möglichen See- und Landtrassen analysiert und bewertet. Darüber hinaus führt NeuConnect nicht nur mit den Genehmigungs- und Fachbehörden regelmäßig Gespräche über den aktuellen Status und spezifische Aspekte des Projekts, sondern auch mit betroffenen Bürgerinnen und Bürgern und regionalen Naturschutzverbänden.

Sämtliche umwelt- und naturschutzrechtlichen Vorgaben werden beim gesamten Bauvorhaben, ob beim See- / Erdkabel oder bei der Konverterstation, berücksichtigt. Bereits bei der Planung des Trassenverlaufs und der Konverterstation wurde mittels Abwägung von alternativen Verläufen bzw. Standorten darauf geachtet, dass die Auswirkungen auf Mensch und Natur auf ein Mindestmaß reduziert werden.

Das NeuConnect-Projekt unterliegt in keinem Genehmigungsverfahren der UVP-Pflicht (Umweltverträglichkeitsprüfung). Im Rahmen der Planung wurden die möglichen Auswirkungen des Projekts auf die Schutzgüter (Menschen – insbesondere die menschliche Gesundheit / Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt / Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft / kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter / Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern) gleichwohl im Sinne der gesetzlichen Vorgaben beurteilt.

Ökologie Offshore

© Jasmine Susanne Mueller – BioConsult SH

Mit Beeinträchtigungen ist vorwiegend in der Bauphase zu rechnen. Diese, während der Bauarbeiten nicht zu vermeidenden Beeinträchtigungen, können jedoch durch Taktung der Bauphasen und Berücksichtigung saisonaler Begebenheiten auf eine überschaubare Dimension reduziert werden. Für die durch bauvorbereitende Tätigkeiten und Verlegearbeiten entstehenden Eingriffe in Natur und Landschaft werden Kompensationsmaßnahmen entsprechend des gesetzlichen Vorgaben entrichtet. Beeinträchtigungen während des Betriebes sind insgesamt als gering zu bewerten. Dies beinhaltet auch die bedarfsweisen Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen während der Betriebsdauer.

Gesetzliche Vorgaben, z. B. zu Emissionen und zur elektromagnetischen Verträglichkeit, werden selbstverständlich eingehalten.

Meeresumwelt

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Mensch und Natur an Land

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